Das Räumungsteam

Muss ich renovieren?

Muss ich Streichen? Muss ich Tapete entfernen?

Wir möchten hier eine häufige Frage unserer Kunden einmal etwas näher ergründen. Was muss nach der Wohnungsauflösung noch erledigt werden? Wir möchten ihnen aufzeigen, wie sie eine Wohnung (oder ein Haus) mit minimalstem Aufwand korrekt an den Vermieter übergeben. Leider sind darüber viele Mythen im Umlauf. Das Thema ist relativ komplex und wir wagen den Versuch es so gut es geht zu vereinfachen. So sparen sie Zeit, Geld und Mühen.

Wohnungsauflösung

Optimalerweise wissen sie bereits vor dem Besichtigungstermin mit dem Haushaltsauflöser welchen Zustand das Objekt bei Übergabe haben soll. So können sie dem Entrümpler genau mitteilen, was erledigt werden muss. Einbauschränke, Küche, Gardinen, Regale, Lampen, Fußbodenbeläge, Holzvertäfelungen usw. bieten meist Klärungsbedarf. Hier empfiehlt sich vorab der Kontakt mit dem Vermieter. Das betrifft natürlich auch die Renovierungsarbeiten, aber nicht alles was sich der Vermieter wünscht müssen sie auch erledigen.

Was muss renoviert werden?

Ob sie renovieren müssen, hängt im Endeffekt von 2 Punkten ab. Der erste Punkt ist ob sie (oder der ehemalige Mieter) die Wohnung renoviert bezogen haben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie generell keine Renovierung vornehmen. Hier müssen sie das Objekt „leer und sauber“ und in einer neutralen Farbe übergeben. Bunte Decken oder Wände müssten also weiß überstrichen werden. Der 2te und meistens wesentliche Punkt ist der Mietvertrag. Sollte dazu nichts im Mietvertrag stehen, müssen sie auch nicht renovieren.

Was steht im Mietvertrag?

Wird im Mietvertrag das Streichen bei Auszug verpflichtend festgehalten und ist dies rechtskräftig formuliert, müssen sie den kompletten Innenbereich streichen. Genauso verhält es sich mit den sogenannten Schönheitsreparaturen. Sind diese rechtskräftig im Mietvertrag festgehalten, müssen sie Tapeten (falls von ihnen angebracht) entfernen oder erneuern (falls schon vorhanden und abgenutzt) und Bohrlöcher verschlossen werden. Gerade bei älteren Mietverträgen lohnt es sich zu prüfen ob diese Klauseln rechtskonform formuliert wurden. Dabei können ihnen verschiedene Mieterschutzverbände oder ein spezialisierter Anwalt helfen. Einen Link zu einer ersten Selbstüberprüfung finden sie im Fazit.

Fazit – Muss ich renovieren?

Nur wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde und im Mietvertrag die Renovierung oder die Schönheitsreparaturen rechtskonform festgehalten wurden, müssen sie renovieren. Ältere Mietverträge unbedingt prüfen, viele Klauseln sind ungültig. Eine erste eigene Prüfung können sie online beim Deutschen Mieterbund vornehmen. Das Räumungsteam ist auch über die Haushaltsauflösung hinaus ihr kompetenter Partner. Gern bieten wir ihnen Renovierungsarbeiten selbst an oder vermitteln ihnen erstklassige Partner.

Fragen offen?

Lassen Sie uns in Kontakt treten

Gern beantworten wir Ihre individuelle Anfrage ausführlich und kompetent.