Das Räumungsteam

Sonderkündigung im Todesfall

Wie kündige ich korrekt im Todesfall?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit, die mit zahlreichen Herausforderungen einhergeht. Neben der emotionalen Belastung müssen auch praktische Angelegenheiten geregelt werden, wie beispielsweise die Verträge des Verstorbenen. Ein wichtiger Bereich, der oft übersehen wird, wir klären auf.

Verträge im Sterbefall

Im Todesfall fallen leider auch viele organisatorische Angelegenheiten an. Rund um Bestattung, Trauerfeier und Haushaltsauflösung bleiben oft die vertraglichen Angelegenheiten auf der Strecke. Wir wollen kurz aufzeigen auf welche Verträge sie achten sollten und wie sie diese am besten auflösen können.

Ein konkretes Sonderkündigungsrecht räumt der Gesetzgeber leider nur beim Mietvertrag ein. Bei anderen Vertragsarten gibt es aber oft Sonderregelungen für einen Todesfall in den AGB. Sollte es diese nicht geben, bleibt immer noch die Möglichkeit an die Kulanz des Anbieters zu appellieren. Sollten diese beiden Varianten nicht funktionieren bleibt nur die Kündigung zum regulären Laufzeitende.

Mietvertrag

Wenn der Verstorbene als Hauptmieter in einem Mietverhältnis wohnte, können die Erben innerhalb eines Monats vom Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB Gebrauch machen. Die Kündigung muss immer schriftlich und unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht erfolgen. Wir empfehlen eine Versendung via Einschreiben.

Sie sollten also wissen: Das Mietverhältnis geht auf die Erben über, wenn nicht gekündigt wird.

Leider muss auch bei der Sonderkündigung die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden. In dieser Zeit müssen sich die Erben um die Haushaltsauflösung bzw. Wohnungsauflösung kümmern und eventuelle Renovierungsarbeiten durchführen lassen.
Hier ist das Räumungsteam ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Eventuell können Sie mit einem kulanten Vermieter auch eine frühere Übergabe vereinbaren und weitere Kosten sparen, wenn vorzeitig ein neuer Mieter gefunden werden kann.

Weitere Verträge

Neben der Mietvertragskündigung sollten sie auch die Versorgungsverträge kündigen, dies betrifft meist Strom, Wasser und Gas. Als nächstes sollten sie sich mit den Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträgen beschäftigen. Danach fehlen noch die Versicherungsverträge, hier insbesondere Haftpflicht-, Hausrat-, Lebens- und Unfallversicherung. Auch jegliche Art von Abonnements (bspw. Zeitschriftenabo) sollten sie explizit mit angehängter Sterbeurkunde kündigen.

Bei der Krankenversicherung, dem Rentenbezug und der GEZ ist nur eine Abmeldung notwendig, keine Kündigung.

Beim Bankkonto, einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder etwaigen Vereinsmitgliedschaften ist weder Kündigung noch Abmeldung notwendig. Eine Information der entsprechenden Stellen ist jedoch anzuraten.

Ebenfalls empfehlen wir das Einrichten eines Nachsendeauftrages. Sollten sie Verträge vergessen haben, erfahren sie das auf diese Weise am schnellsten.

Kündigungsschreiben

Folgendes sollten sie bei Vertragskündigungen im Todesfall beachten. In die Betreffzeile gehört das Wort „Kündigung“, der Name des Verstorbenen und die Vertrags- oder Kundennummer. Im Text sollten sie den Tod des Verstorbenen anzeigen und zum „nächstmöglichen“ Termin kündigen. Außerdem bitten sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Idealerweise hängen sie Kopien der Sterbeurkunde und ihres Erbscheines an. Unter Umständen kann es sein das sie als Erbe als Rechtsnachfolger in ein Vertragsverhältnis eintreten. Sollte es keine Erben geben übernimmt übrigens der Staat die Kündigungen und alles weitere, hier brauchen sie sich um nichts kümmern.

Eine Kopie des Schreibens legen sie zu ihren Unterlagen. Ein Versenden per Einschreiben ist kein Muss aber die sicherste Wahl.

Um das Konzept der Sonderkündigung im Todesfall zu veranschaulichen, betrachten wir ein Praxisbeispiel im Zusammenhang mit einem Mietvertrag.

Herr Müller war Mieter einer Wohnung und ist plötzlich verstorben. Seine Angehörigen möchten den Mietvertrag auflösen, da sie die Wohnung nicht weiter nutzen und zusätzliche finanzielle Belastungen vermeiden möchten.

Die Angehörigen sollten zunächst den Vermieter über den Todesfall informieren. Am besten geschieht dies schriftlich, beispielsweise per Einschreiben, um einen Nachweis über die Mitteilung zu haben. In der Mitteilung sollten sie den Tod von Herrn Müller anzeigen und angeben, dass sie den Mietvertrag aufgrund des Todesfalls vorzeitig beenden möchten.

Je nach den vertraglichen Vereinbarungen sollten die Angehörigen prüfen, ob im Mietvertrag eine Regelung zur Sonderkündigung im Todesfall enthalten ist oder ob auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen wird. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende. Es ist ratsam, den Mietvertrag und die entsprechenden Klauseln vorab zu prüfen.

Zusätzlich zur Kündigung sollten die Angehörigen dem Vermieter eine Kopie der Sterbeurkunde von Herrn Müller zur Verfügung stellen. Dies dient dazu, den Vermieter über den tatsächlichen Todesfall zu informieren und sicher zu stellen, dass die Sonderkündigung im Todesfall ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Angehörigen nicht automatisch von den Mietzahlungen befreit sind, bis die Sonderkündigung wirksam wird. Sie müssen weiterhin die Miete zahlen, bis entweder die gesetzliche Kündigungsfrist abgelaufen ist oder der Vermieter einen neuen Mieter findet und somit den Mietvertrag vorzeitig auflöst. Es kann hilfreich sein, dies mit dem Vermieter zu besprechen und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Nach der Bestätigung durch den Vermieter sollten sie die Bedingungen der Wohnungsübergabe absprechen. Welche Renovierungsarbeiten sind bis zum Übergabetag zu erledigen? Auf unserer Unterseite "Wohnungsübergabe" finden sie weiterführende Informationen dazu.

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